Grund Gesetz § 4 & 5

Das Grundgesetz : GG (Angabe ohne Gewähr)

Art.4: [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.

 

Art.5: [ Meinungs-, Kunst, und Gewissensfreiheit ]

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei, Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

 

 

 

 

Nichtamtliche private Ergänzug zu Art 5, Absatz 1

(4) Extrawunsch von CSU/CDU * SPD*Limke*Grüne*FDP

in arbeit 24.01.2019